Tarif

Wichtige Patienteninformation zum revidierten Zahnarzttarif DENTOTAR


Am 1. Januar 2018 ist der revidierte Zahnarzttarif zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidgenössischen Sozialversicherungen, der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) in Kraft getreten.
Nach über 20 Jahren widerspiegelte der Zahnarzttarif in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin. Dies machte eine Revision zwingend notwendig. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Neue Techniken wurden integriert, veraltete Behandlungen wurden aus dem Tarif gestrichen. Auch das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der Taxpunktwert im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV beträgt für die ganze Schweiz neu Fr. 1.00.

Privatpersonen werden in meiner Praxis ab dem 1.11.2018 ebenfalls nach dem neuen Zahnarzttarif abgerechnet.

Jede Leistung im revidierten Zahnarzttarif DENTOTAR der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO hat eine entsprechende Anzahl TAXPUNKTE (TP). Für die  Ziff. 4.0000  - "Befundaufnahme oder Zweitmeinung" - können beispielsweise 62.2 bis maximal 82.2 TP (je nach Aufwand) berechnet werden. Dies ermöglicht es, auf die besonderen Umstände beim Patienten (Dringlichkeit, Ansprüche an Komfort, Ästhetik, Qualität), auf die Gegebenheiten der Praxis (Infrastrukturkosten, Lohnaufwand, etc.) und auf die Teuerung Rücksicht zu nehmen. Der Taxpunktwert darf gesamtschweizerisch Fr. 1.00 nicht unter- und Fr. 1.70 nicht überschreiten.

Für die Berechnung des Honorars werden die TAXPUNKTE aller Leistungen mit dem TAXPUNKTWERT (TPW) der Praxis multipliziert. 

TAXPUNKT  x  TAXPUNKTWERT  =  HONORAR

Unser Tarif für Privatpersonen (aktuell Fr. 1.10) lehnt sich in Struktur und Aufbau eng an den Tarif der UV/MV/IV an. Da die Teuerung in meiner Praxis seit der Übernahme (2006) nicht ausgeglichen wurde, wird die Anpassung an den neuen Tarif zu leicht höheren Behandlungskosten führen.

Die neuen TAXPUNKTWERT der PRAXIS SEIDENBERG auf einen Blick (gültig ab dem 1.1.2023):

Taxpunktwert UV/MV/IV                                        Fr. 1.00
Taxpunktwert Privatpatienten                              Fr. 1.10
Taxpunktwert Kinder (bis 16 Jahre)                     Fr. 1.00

Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind von der Tarifrevision nicht betroffen. Dort gilt bis auf weiteres der alte Tarif mit dem Taxpunktwert Fr. 3.10.

Bei grösseren Behandlungen wird in der Regel ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt und häufig Zwischenrechnung gestellt. In einzelnen Fällen können flexible Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

Bei Fragen zu Behandlungsmöglichkeiten, Kosten und dem neuen Abrechnungssystem informieren und beraten wir Sie gerne.


Wie finde ich einen billigen Zahnarzt?

Für weitaus die meisten Patienten stellt sich diese Frage nicht, denn sie haben seit Jahr und Tag «ihren» Hauszahnarzt.

Wer aber den Zahnarzt wechseln will oder wechseln muss, wird sich die Frage nach dem Preis stellen. Auf Kosten der Qualität wird man nicht sparen wollen, denn das kann sehr teuer werden. Also wird man sich auf die Empfehlung von Verwandten oder Bekannten verlassen. Wo das nicht möglich ist, kann man sich in zwei oder drei Praxen Behandlungsvorschläge erstellen lassen. Für ein gegebenes Problem gibt es nämlich meist nicht nur eine Lösung, sondern deren mehrere. Diese Varianten sind für den Preis sehr viel bedeutender als die Unterschiede im Taxpunktwert.